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der Sportgemeinschaft Bad Dürrenebrg e.V.

Zur Gewährleistung eines ausgewogenen und geordneten Trainings, Sport, Freizeit -und Veranstaltungsbetriebes gilt die nachfolgende Hausordnung vollumfänglich und ist strikt einzuhalten.

Hausrecht und Aufsicht

  • Das generelle Hausrecht hat die Sportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V.
  • Der Veranstalter der austragenden Veranstaltung hat die Aufsichtspflicht.
  • Die Verantwortlichen oder deren bestellte Aufsichtspersonen sind verpflichtet die Hausordnung der Sportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. zu wahren und durchzusetzen.

Allgemeines

  • Die Hausordnung der Sportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. gilt für das Sportlerheim, den Parkplatz und Garagen sowie für das gesamte Gelände des Sportplatzes. Dies gilt für alle Mitglieder, Ehrenmitglieder, alle Unterabteilungen, Mieter und Gäste die sich auf dem Gelände der Sportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. aufhalten und dieses nutzen.
  • Für jede Beschädigung haftet der Verursacher.
  • Verstöße gegen die Hausordnung werden in angemessener Weise geahndet (Schadenersatzansprüche, Entziehung der Nutzungserlaubnis bis hin zum Hausverbot).

Außenanlagen, Sportlerheim und Vereinseigentum

  • Das Betreten des Vereinsgeländes und allen Gebäuden ist grundsätzlich jedem Vereinsmitglied gestattet. Ausnahmen, z.B. Vorstandszimmer und Lagerräume werden durch den Vorstand individuell geregelt.
  • Auf Privateigentum ist eigenverantwortlich zu achten. Die Sportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. übernimmt keine Haftung.
  • Wir bitten um einen sorgsamen Umgang mit der Inneneinrichtung, Mobiliar, Inventar, Trainingsmaterialien oder sonstigen Gegenständen.
  • Beschädigungen, ob selbst verursacht oder festgestellt, sind umgehend dem Vorstand mitzuteilen.
  • Die Außenanlagen, das Sportlerheim sowie das Vereinseigentum müssen pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Anfallender Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  • Das Betreten des Sportlerheims ist in Fußballschuhen nicht gestattet. Ausnahmen sind die Umkleidekabinen sowie der Kabinengang.
  • Das Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet.
  • Beim Verlassen des Vereinsgeländes hat der letzte Verantwortliche dafür Sorge zu tragen, dass alle Räume besenrein hinterlassen worden sind.
  • Die Beleuchtungsanlagen im Außen- und Innenbereich ausgeschaltet sind, elektrische Geräte ausgeschaltet und alle Fenster verriegelt und sämtliche Türen abgeschlossen sind.

Trainings, Sport, Freizeit -und Veranstaltungsbetrieb

  • Der Trainings, Sport, Freizeit – und Veranstaltungsbetrieb ist durch den Sportplatzbelegungsplan geregelt. Weitere Veranstaltungen außerhalb des Belegungsplans sind zwingend mit dem Vorstand abzustimmen.
  • Für die Einhaltung der Hausordnung im Trainings, Sport, Freizeit -und Veranstaltungsbetrieb sind die Trainer, Betreuer und die Verantwortlichen der Veranstaltung zuständig.
  • Das Sportlerheim wird dem Nutzer in einem ordentlichen, gereinigten Zustand überlassen. Der Veranstalter hat Sorge dafür zu tragen, dass alles nach der Nutzung wieder in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet. Gebrauchtes Geschirr und Gläser sind zu reinigen und wegzuräumen. Alle Tische sind zu reinigen. Abfall und Müll ist vom Veranstalter zu entsorgen.
  • Alle zur Verfügung stehenden Sportgeräte/Leihgaben sind sachgemäß zu nutzen und nach Beendigung des Trainings, Sport, Freizeit -und Veranstaltungsbetrieb an die dafür vorgesehen Ort zurückzulegen.

Unfallprävention / Parken

  • Auf dem gesamten Vereinsgelände und den dazugehörigen Zufahrten ist strikt Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Aus Gründen der Sicherheit ist auf der Sportanlage, außer auf den dafür vorgesehenen Flächen, folgendes untersagt:
    • das Bedienen von Maschinen und elektrischen Geräten ohne Aufsicht
    • das Ballspielen im Vereinsheim, den Umkleidekabinen und Duschen
    • Tiere sind auf der Sportanlage an der Leine zu führen.
  • Das Parken ist nur vor dem Vereinsgelände auf den vorgesehenen Flächen möglich.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Sportplatz oder den Zufahrten ist ausnahmslos untersagt.

Verhalten & Verbote

  • Unser Verein lebt eine neutrale Politik. Wir respektieren jede Meinung, Sprache, Geschlecht und Nationalität. Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen gegenüber allen Personen werden nicht hingenommen. Wir verurteilen jede Art von Rassismus oder Diffamierung. Das rufen, zeigen von Symbolen, Zeichen oder anderweitige Äußerungen gegen unsere neutrale Vereinspolitik wird mit einem dauerhaften Hausverbot auferlegt und zur Anzeige gebracht.
  • Der Genuss oder in Verkehr bringen von Betäubungsmitteln ist auf dem gesamten Vereinsgelände strikt untersagt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem gesamten Vereinsgelände verboten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Den Besuchern der Sportanlage ist das Mitführen folgender Gegenstände strikt untersagt: Waffen jeder Art. Sachen und Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können. Gassprühdosen, ätzende und färbende Substanzen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände.
  • Das Befahren der Asphaltbahn mit motorisierten Fahrzeugen etc. darf nur in Ausnahmefällen zur Belieferung und Transport des Sportlerheims z.B. bei Veranstaltungen getätigt werden. Dabei bedarf es in jedem Fall der vorherigen Genehmigung des Vorstandes.

Schlussbestimmung

  • Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen können durch den Vorstand geahndet und/oder zur Anzeige gebracht werden. Bei unsachgemäßer Nutzung und Verstößen gegen die Haus- und Platzordnung behält sich die Sportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung/Betretung zu untersagen. Kosten, die durch Beschädigung, Verunreinigung, unsachgemäßen Gebrauch und/oder durch Verstoß gegen die Hausordnung entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Änderungen vorbehalten